Batterieverordnung

Rückgabe von Batterien gemäß §12 BatterieVO


Informationen zur Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien der Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, wie das nebenstehende Symbol.

In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
" CD“ steht für Cadmium "
" Pb“ für = Blei "
" Hg“ für Quecksilber "


Hinweise zum Umgang mit Batterien/Batterieverordnung

Wir sind verpflichtet, gemäß der Batterieverordnung (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren), BattVO, darauf hinzuweisen, dass wir verpflichtet sind, schadstoffhaltige Batterien und Akkus, nach Gebrauch bzw. Verbrauch zurückzunehmen. Sie können die Batterien auch nach Gebrauch in die Sammelbehälter der Verkaufsstellen in Ihrer unmittelbaren Nähe werfen oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich abgeben. Werden Batterien an uns übersandt, frankieren Sie bitte das Paket ausreichend.

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